aktuelles
kurz und knapp
Therapiestruktur
Arbeitstherapie und
Ergotherapie
Öffentlichkeitsarbeit
Highlights
Pflegedienst
Sozialdienst
Hauswirtschaft
Gruppenangebote
Freizeitangebote
Museum
Betreutes Wohnen
Kontakt / Anfahrt /
Impressum
Links
pixKooperationspartner
Bildergalerie
Downloads

Betreutes Wohnen

Wir freuen uns ganz besonders, dass wir seit Mai 2004 acht Plätze im betreuten Wohnen anbieten können. Vier Plätze davon befinden sich im nahegelegenen Gunzenhausen und vier weitere Plätze in Cronheim, fünf Gehminuten von unserem Haus entfernt.


Betreutes Wohnen in Cronheim

Die Wohnräume sind teilweise von unserem Haus angemietet, es ist aber auch möglich, selbständig eine Wohnung zu nehmen.
Das betreute Wohnen ergänzt unser therapeutisches Angebot für die Personengruppe, die einen Schritt in ein selbständiges Leben machen will, aber dabei nicht völlig auf unsere Unterstützung verzichten möchte.

 

Das betreute Wohnen kann direkt an die therapeutische Arbeit im Haus anschliessen. Es wird mit den Bewohnerinnen und Bewohnern ein individueller Betreuungsvertrag geschlossen, in dem u.a. die Ziele der Klienten, als auch der Umgang mit Rückfällen geregelt wird. Des Weiteren werden darin u.a. die Teilnahme an den Gruppenangeboten, die Kontakte mit dem Betreuungspersonal, finanzielle Regelungen, Ordnung und Sauberkeit und die gesundheitliche Mitwirkungspflicht (Einnahme der Medikamente, Arztbesuche) geregelt. Eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am betreuten Wohnen ist die Bereitschaft der Klienten, tagesstrukturierende Massnahmen wahrzunehmen. Hier besteht die Möglichkeit, an der Arbeitstherapie im Haus teilzunehmen, oder an einer externen Arbeitsstelle zu arbeiten. Für diejenigen, die zu uns in die Arbeitstherapie kommen und ausserhalb Cronheims wohnen, kann ein Fahrdienst gestellt werden.

Die Betreuungsleistungen sind ähnlich der unseres Sozialdienstes im Haus, nur auf die Form des betreuten Wohnens angepasst. Die Plätze im betreuten Wohnen sind der nächste Schritt für unsere Bewohner zur Integration in die Gesellschaft. Eine Entscheidung über die Teilnahme wird in Absprache mit dem zuständigen Sozialdienst und dem jeweiligen Wohnbereich getroffen. Der Kostenträger ist der zuständige Sozialhilfeträger, bzw. es werden auch Selbstzahler aufgenommen.