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kurz und knapp

Das Therapiezentrum & Museum Schloss Cronheim ist eine soziotherapeutische Langzeiteinrichtung für chronisch alkoholkranke Frauen und Männer, die vom Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Roth-Schwabach e.V. getragen wird. Das Therapiezentrum befindet sich ca. 70 km südwestlich von Nürnberg, im touristisch erschlossenen Fränkischen Seenland nahe Gunzenhausen. Die Einrichtung bietet 60 Therapieplätze, von denen sich 20 im beschützenden Bereich befinden. Die komplett eingerichteten Zimmer sind hell und freundlich, verfügen über WC und Nasszelle, sowie Kabelfernseh- und Telefonanschluss.


Angebote und Leistungen:

Differenzierte Arbeits- und
  Beschäftigungstherapie
Einzelförderung und lebens-
  praktisches Training
Pflegerische Versorgung rund um
  die Uhr
Öffentlichkeitsarbeit
Rückfallpräventionstraining
Therapeutische Einzel- und
  Gruppengespräche
Indikative Gruppen
Hilfe im Umgang mit Ämtern
  und Behörden
Krisenintervention
Freizeitangebote
Regelmäßige Visiten von
  Hausärzten und Psychiatern
   

Eine individuelle und mit den Bewohnern ausgearbeitete Therapieplanung bildet die Grundlage der therapeutischen Leistungen unseres multiprofessionellen Teams. Die Bereiche Pflege, Sozialdienst, Arbeitstherapie, Ergotherapie und Hauswirtschaft bieten den Bewohnern einen strukturierten und sinnvollen Tagesablauf. Dieser bildet die Grundlage für eine individuelle therapeutische Arbeit, in der ein Höchstmaß an Selbständigkeit und lebenspraktischer Fähigkeiten aufgebaut wird, bis hin zur Reintegration in die Gesellschaft. Um diesen Schritt zu erleichtern, bieten wir auch 8 Plätze im betreuten Wohnen an.


 

Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

Alkoholabhängigkeit als primäre
  Diagnose
Schriftliche Anmeldung und
  persönliche Vorstellung
Anerkennung von Heimvertrag und
  Hausordnung
Vorausgegangene Entzugsbehandlung
Bereitschaft, zur Mitarbeit bei
  therapeutischen Angeboten
Vorliegen der Kostenzusage

Ausschlusskriterien:

Schwerste Körperbehinderungen
Akute psychische Erkrankungen

Die Aufenthaltsdauer ist nicht beschränkt, Kostenträger sind in der Regel die jeweiligen überörtlichen Sozialhilfeträger.